Tieferlegungsfedern (mit Niveauregulierung)

  • Hallo zusammen,


    bräuchte mal Eure Hilfe und zwar möchte ich mein Coupé (320er, Mod. 95) gerne tieferlegen, die Auswahl an Federn ist allerdings beschränkt durch die vorhandene Niveauregulierung.


    Vorne wurden kürzlich neue Stoßdämpfer verbaut, ebenso sämtliche Fahrwerksteile v+h erneuert. Niveau-Bauteile sind jedoch die alten, da keine Undichtigkeit.


    Von H&R, die ja viele empfehlen, habe ich nur welche ohne Niveau bislang gefunden. Von Eibach gibt es nur 30mm, was ich aber als zu wenig erachte, da schon das Sportfahrwerk ab Werk vorhanden ist und das noch ziemlich hoch ist und somit nur ein weiterer Zentimeter "gewonnen" werden würde. Von KAW gibt es noch welche, ansonsten habe ich nix gefunden. Hat jemand noch einen Tipp? Was ist von KAW zu halten?


    Bitte lasst das Thema nicht "abdriften" durch unnötige Kommentare oder völlig zusammenhanglose Diskussionen.


    Danke schon mal und viele Grüße


    Thorsten

  • Moin,

    als ich nach Federn für meinen Kombi gesucht habe, habe ich auch nur Eibach, HR und KAW gefunden. Ich fürchte viel mehr Auswahl hat man nicht. Habe mich letztendlich für die HR entschieden und bin zufrieden damit (auch 30mm). Die von KAW sollen aber auch nicht so schlecht sein, zumindest von dem was ich bei meiner Recherche an Erfahrungen gelesen habe.


    Grüße

    Basti

  • Ich wuesste keinen Grund da keine normalen Tieferlegungsfedern ein zu bauen, ausser vielleicht dass dann die ABE nicht passt.

    Und was soll er mit der Aussage jetzt anfangen?



    Ich habe meistens Eibach Sets verbaut.

    Fallen etwas tiefer aus als gleichwertige H&R. Ich persönlich finde die Eibach Federn angenehmer, H&R sind straffer (Schläge werden schlechter abgefedert).


    Mache 1er Gummis noch rein und dann liegt er auch mit den 30er Federn schön satt da. An der Hinterachse Niveausensor anpassen sonst fährst Keilfahrwerk.

  • Vielen Dank für eure aufschlussreichen Rückmeldungen!


    Habe mich zwischenzeitlich mit dem Eibach Pro-Kit etwas näher beschäftigt. Passend wäre das Federn-Set mit der Nummer 2518.1.40 (mit NR und Sonderausstattung). Im Gutachten sind da die Gummiunterlagen beschrieben, die entsprechend der Sonderausstattung verbaut werden müssen. Lt. meiner Liste wäre das dann Gummi Nr. 4.


    Würde ich Nr. 1 verbauen, dann bekäme ich die Federn ja nicht eingetragen, geschweige denn später immer die Plakette wenn das überprüft wird, da nicht dem Gutachten entsprechend. Oh Mann, ich seh schon, das gibt wieder ein Act....


    Wortwörtlich steht da:


    "Ergeben sich aus der Zusammenstellung mehr als 4 Zusatzpunkte, ist der Tieferlegungssatz für Fahrzeuge mit Sonderausstattung zu verwenden. Die Wahl der Gummiunterlagen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:


    bis einschl. 7 Punkte: 1 Noppe

    bis einschl. 13 Punkte: 2 Noppen

    bis einschl. 21 Punkte: 4 Noppen

    mehr als 21 Punkte: Tieferlegungssatz nicht verwendbar"


    Ich komme auf 16 Punkte lt. Liste, also 4 Noppen. Da sieht das Auto dann mehr oder weniger aus wie bisher.

  • Zur Eintragung mit passenden Noppen und anschließend 1er rein.

    Genau, dann trägt der Prüfer Maße ein und du veränderst diese nachträglich. Der nächste fachlich geschulte Kontrolleur legt die Karre dann direkt still.


    Ich habe gerade bei meinem QP den Versuch gestartet und statt der blauen 40mm H&R die schwarzen 45-55mm für die Limo ohne NR verbaut. Die schwarzen Federn 29548 hatten neu das Maß, dass die blauen 29661 in Alt auch haben (die sind schon 20 Jahre verbaut und eingetragen incl neuer Fahrzeughöhe, eine ist gebrochen, daher habe ich mich überhaupt damit beschäftigt). Nach Einbau (erstmal nur hinten) und Probefahrt festgestellt, das ist noch ein bissel tiefer und für meine Zwecke zu tief, auch wenn ein Prüfer, mit dem ich vorab gesprochen hatte, das per Einzelabnahme gemacht hätte). Daher sind die schwarzen Federn unter anderem hier in "Biete" zu finden und ich habe neue blaue H&R 29661 verbaut.

    Das Auto steht jetzt wieder auf dem Maß, das Eingetragen ist (Fahrzeughöhe), es war mit den alten Federn nen knappen Zentimeter tiefer.


    Im Zweifel einfach mal bei H&R etc anfragen, was mit Niveauregelung machbar ist. Zumindest bei denen und Eibach habe ich gute Erfahrungen mit der kommunikation.

  • Also bei den Daimlern ne Fahrzeughöhe ein zu tragen ist fachlich gesehen ne ziemlich schwierige Sache...
    Wie will man die messen? Dafür gibt es genaue Vorgaben und Werkzeuge die keinem Prüfer zur Verfügung stehen dürften.
    Die kann man ja schlecht am Kotflügel fest machen, schraubt man den Kotflügel ab und wieder an, ist man ja schnell schon wieder daneben... Bauste nur neue Querlenker ein, steht er schon höher...

    Wenn natürlich 4er Gummis vorgeschrieben sind und man hinterher 1er rein macht, tja, dann...
    ... wenn man erwischt wird, gibt es aber für sowas in der Regel keine "Stillegung", sondern ne Anzeige und ggfls. ne Mängelkarte. Allerdings muss das auch erstmal jemand wissen und kontrollieren...

    Genau genommen darfst du auch bei nem Serienfahrzeug nicht einfach 1er Gummis rein machen. Die unterschiedlichen Gummis sind dazu da, Produktionsdifferenzen der Federn aus zu gleichen. Die Federn werden nach der Produktion geprüft und bekommen einen Farbcode und diesem Farbcode wird dann eine entsprechende Gummiunterlage zu geordnet. Das falsch zusammen zu bauen kann schon zum Verlust der BE führen. In der Praxis juckt das aber Erfahrungsgemäß niemanden, weil das eh keiner weis und die Fahrwerkshöhendifferenzen die beim heutigen Alter der Fahrzeuge rein "verschleißbedingt" vorliegen sind viel höher....

  • Also bei meinem QP ist definitiv eine neue Fahrzeughöhe eingetragen, 50mm weniger als vorher bei 40mm Federn :wtf: . Nix Kotflügelkante-Radmitte.



    Ach und ne Mängelkarte gibt es nur, wenn nicht irgendjemand der Meinung ist, die Weiterfahrt könnte gefährlich sein. Das ist solange der Fall wie nicht irgendwo Schleifspuren oder die mindest Bodenfreiheit gegeben sind.

  • Nein, eine Stilllegung gibt es wenn die Polizei der Meinung ist daß eine konkrete Gefahr besteht. Dann ist die Plakette ab und Weiterfahrt Abschleppwagen. Eine Maengelkarte gibt es, wenn ein Mangel besteht und der Polizist Lust hat, die zu schreiben. Dann hat man 14 Tage Zeit den Mangel beheben zu lassen...

    Die Maengelkarte lässt man dann vom Tüv, etc. der heimatlichen Polizeidienststelle oder der Werkstatt ausfüllen und sendet diese an die ermittelnde Polizei oder die zuständige Kreisbehoerde zurueck. (steht in der Regel drauf). Das Thema Strafe ist nochmal extra. Wenn dein Kotfluegel schon am Reifen schleift, ist die Chance auf ne sofortige Zwangsstillegung groß. Das entscheidet die Polizei vor Ort.


    Ich hab als KFZ Meister Werkstatt alle Ausprägungen der Rechtsmittel gesehen, von mündlich verwahrnt bis Zwangsstillegung, Beschlagnahmung und Sicherstellung... Wegen leuchtender US Standlichtblinker... 300km entfernt...


    Und letztes Jahr nen Zwangsstillegungsbescheid fuer meine eigene Karre kassiert, glaub mir, ich kenn mich da aus :D

  • Ich hab doch nichts anderes behauptet.

    Wenn der Kontrollierende das für gefährlich hält, ist die Mängelkarte keine Option.

    Wenn da nur das Maß nicht stimmt, schon. Wenn überhaupt. Wenns nur minimal ist, kann es auch ein "Ist schon älter, hat sich halt etwas gesetzt" werden. Extrem vom Personal und vor allem vom Bundesland bzw der Region abhängig.

  • So, hab noch bissel weiter recherchiert und nachgefragt. Was ich soweit herausgefunden hab, kommen neben Eibach nur noch ST (aus dem Hause KW) und KAW in Frage. Bei ST (45mm) und KAW (60/40) habe ich mir die Gutachten durchgelesen, da steht nix drin mit den Gummis wie bei Eibach. Wobei es bei den angegebenen Maßen nicht notwendig sein wird, die Gummis zu ändern. KAW kann auch mit Seriendämpfern verwendet werden lt. Hersteller.


    Mal schauen, für was ich mit entscheide.


    Grüße Thorsten