Beiträge von TE-Time

    servus sterni,ließ das hier mal :wink: hab ich aus nem forum kopiert.


    Nein, es gibt KEINE Vorschrift, wie tief ein Fahrzeug maximal liegen darf.


    Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörte ich mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn ich nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und ich bekame immer dasselbe Ergebnis:


    ES GIBT KEINE MINDESTBODENFREIHEIT!


    Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt (winke winke an Götz) sprach ich das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.


    Häufig hörte ich, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.


    Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die Zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.


    So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).
    Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).
    Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).


    Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte mir auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.


    Hierbei handelt es sich um das "VdTÜV Merkblatt 751", das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.


    In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte". Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist "sollte". Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.


    Das Innenministerium kann sich ein polizeiliches Eingreifen nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.


    Trotz allem ist das kein Freibrief. Du solltest Dich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke schlechten Strassen, statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!


    Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.


    Wenn Du aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgräbst, wird Dir der Gegenbeweis schwer fallen ;)


    Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich "mitgeprüft". Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Dir aber bei Deinen Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.


    wer hat 11cm? :lol:

    hatte auch mal so ein problem,habe die batt.herausgenommen und danach wieder eingelegt worauf es wieder funktionierte.
    kommt bei mir hin und wieder vor,aber hab mich schon daran gewöhnt und hab auch immer ersatzbatterien dabei weil die dinger von jetzt auf gleich nicht mehr gehen. :wink:

    Zitat von "Jo"

    Ich wohne auch in der Nähe und hab mir dort einen geholt.
    die kosten 70 Euro und sind beheizt, jedoch ist elektr. verstellbar total selten.


    danke jo,das mit der verstellung wäre nicht so dramatisch :grin:

    Zitat von "sterni"

    meine Felgen wurden abgeholt...freu freu


    nun mach ich mir Gedanken über die Haltbarkeit dieser Verdichtung...braucht das viel Pfege?!


    die Felgen werden nach der Verdichtung von dem Betrieb noch Nano versiegelt...


    hi sterni,mein kumpel hat auch hochglanzverdichtete felgen und ist zufrieden.
    er sagt aber auch sehr pflegeintensiv,bremsstaub und anderen schmutz nie lange auf den felgen lassen da das aluminium blank und nich eine lackschutzschicht hat.
    aber wenn man sie gut pflegt hat man auch viel freude damit.
    also,immer schön putzen,gä :wink:

    Zitat von "thomas19740"

    Wohne nicht allzuweit von dem mkam.de entfernt ca. 15 minuten von Aachen,hatte es auch mal überlegt den dicken zuentfernen ...Wenn ich mal dort bin frage ich mal nach ob sie elektr.beheizbare UK spiegel haben ....Was für welche brauchst du denn ?


    super,wär cool.ich brauche den rechten bei den engl.fahrertür.farbe egal el.beh.und fertellbar.
    fettes merci,harry. :grin::grin::grin:

    Zitat von "FelixSteiner"

    Hallo erstmal 8-)


    schickes Auto - was für AMGs willste denn draufknallen?
    Könnte ja etwas knapp werden, so tief wie der vorne schon ist?


    Ist ja ein Zwittermodell, da passt das E220 nicht wirklich ^^
    Ist aber egal, nachträglich rangemacht, und ich glaube auch (wie bei mir) etwas zu tief (leider)..


    wieso zwittermodel,meines wissens war ab Bj. 8.93 mopf 2 das ne E klasse und somit auch die bezeichnung E220 :up: