Wenn du dein Auto platt fährst und hast nur Haftpflicht, bezahlt die VS den Schaden beim Unfallgegner...
Wenn dir einer in die Karre fährt (Haftpflichtschaden bei dir) dann kommt ein Sachverständiger den du dir aussuchen darfst und macht ne neue Bestandsaufnahme, da ist die Frage ob du vorher ein Wertgutachten hast oder nicht, völlig nebensächlich.
Entschädigt wird nach "Wiederbeschaffungswert", nicht nach Marktwert was der Inhalt vieler Gutachten ist.
Kaskoschaden (normale Kasko):
Wenn die Nummer nach ner normalen "Kasko" geht, ohne Oldtimergedöns, dann geht die Entschädigung nach AKB (Allgemeine Kasko Bedinungen) und da kommt n Sachverständiger der Versicherung und der Fahrzeugwert geht nach DAT. In der DAT stehen die Autos gar nicht mehr drinnen, das kann nur Ärger geben. Aber all zu viel Ärger auch nicht, da man beim Kaskovertrag in der Regel unterschreibt, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Das heißt, gegen deine eigene Kasko kannst du nur klagen wenn die sagen "wir zahlen nix". Wenn die sagen "wir zahlen Differenz Wiederbeschaffungswert 3.000€ zu Restwert 1500€, dann kriegste 1500€ minus Selbstbeteiligung, egal was in deinem Gutachten steht und fertig. Weiter geht es dann nur theoretisch, praktisch nicht.
Kaskoschaden (Oldtimer):
Bei den Oldtimerpolicen braucht man in der Regel ein Wertgutachten, weil man das Fahrzeug zum im Gutachten angegebenen Wert versichert. Das ist eigentlich auch der einzige Fall in dem man n Gutachten braucht. Wenn im Gutachten & Versicherungsvertrag steht, Wiederbeschaffungswert 10.000€ und die Karre brennt ab oder wird geklaut, dann bekommt man in der Regel tatsächlich die 10.000€.
Bei nem dicken Unfallschaden werden in der Regel die Reparaturkosten gekürzt oder die Restwerte hochgejubelt. Letzteres macht nix wenn man die Kiste eh abgibt, aber der Rechtsweg ist in der Regel sowieso ausgeschlossen.
Dann kommt aber im Kaskofall noch die Frage der ggfls. "groben Fahrlässigkeit"; wenn man die Kiste also platt fährt weil man n Stopschild übersehen hat, dann bekommt man von der Vollkasko auch nix. GGfls von der Teilkasko die Scheinwerfer und Frontscheibe bezahlt...
Neben den Restwertthemen gibts dann noch die Sache mit der Unterversicherung. Wer also jetzt n Fahrzeug mit nem Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten von 15.000€ hat und die VS kommt auf die Idee, die Kiste ist nun 30.000€ wert, dann ist man um 50% Unterversichert. Im Falle eines Totalverlustes wird dann die Zahlung um 50% reduziert...
Und so gibt es da noch ganz viele Krähenfüße über die Kunden stolpern im "Glauben" sie seihen versichert...
Deshalb haben meine Autos alle nur Haftpflicht.
Ich hab knapp 20 Jahre mit Autoversicherungen zu tun gehabt, als KFZ Werkstattbetreiber, ich versichere bei denen nix...