Hallo,
Zitat
UV-Kontrastmittel sind durch die EG-Richtlinie 2006/40/EG nicht verboten worden. Es ist verboten, eine undichte Klimaanlage mit fluorierten Kältemitteln zu befüllen. Daher ist es weiterhin möglich, für den präventiven Einsatz bei einer intakten und funktionsfähigen Klimaanlage innerhalb der Wartung UV-Kontrastmittel beizufüllen. Mehr als 5% der Gesamtölmenge in der Klimaanlage sollte es nicht sein, da mehr UV-Kontrastmittel der Klimaanlage schadet, als dass es hilft. Das ist der Grund, warum immer noch einige Automobilhersteller UV-Kontrastmittel ablehnen. Wichtig ist, wenn es noch eingesetzt wird, dass die Qualität des UV-Kontrastmittels und die Abstimmung der UV-Lampen (Wellenlänge des UV-Lichts) zueinander passen.
Des Weiteren muss UV-Kontrastmittel vor Feuchtigkeit geschützt werden. Lagerung und Einsatz sollten deswegen über einen separaten Ölinjektor erfolgen.
Zitat Ende.
Die Überdruckprüfung nach der Reparatur wird mit Formiergas oder Stickstoff durchgeführt.