Beiträge von Badner84

    Also ich war heute nochmal dort. erst haben sie mich wieder abgewissen. und sagten sie prüfen es. davon bin ich mal nicht ausgegangen. aber siehe da sie haben mir angerufen. und es stimmt was der 3m mensch mir schrieb. hab die stempelung bekommen.
    also solange die DIN nummer aufm kennzeichen ist. bekommt man es.
    also das heisst solange der vorrat da ist könnt ihr die schilder stempeln lassen.


    Mfg Badner84
    PS: fahre kein benz. aber das thema war passend. und hat mich auch beschäftigt. trotzdem danke für eure hilfe

    Habe mich mit 3M in verbindung gesetzt. die haben mir folgende mail geschickt.


    1. Der Job der Zulassungsstelle ist es dem DIN 74069 entsprechende Kennzeichen zu siegeln. Das von Ihnen vorgelegte semi Transparente geprägte Kunststoffkennzeichen entspricht dem DIN ist als vollwertiger Ersatz für ALU Kennzeichen zugelassen.
    Dies ist unabhängig davon ob Sie das Kennzeichen mit der 3M SLN Lampe oder als konventionelles Kennzeichen verwenden
    Von der Richtigkeit der Aussage kann sich die Zulassungsstelle bei der DIN Certco in Berlin überzeugen. Allerdings muss auch der Präger eine gültiges Prüfzertifikat für die Kunststoffkennzeichen haben. (Das wird aber meist nicht so genau geprüft).


    das heisst also das sie das kennzeichen stempeln müssen. weil es ihnen egal sein kann was ich für einen kennzeichen träger benutze. das schild entspricht der DIN norm


    1. Der Job der Zulassungsstelle ist es dem DIN 74069 entsprechende Kennzeichen zu siegeln. Das von Ihnen vorgelegte semi Transparente geprägte Kunststoffkennzeichen entspricht dem DIN ist als vollwertiger Ersatz für ALU Kennzeichen zugelassen.
    Dies ist unabhängig davon ob Sie das Kennzeichen mit der 3M SLN Lampe oder als konventionelles Kennzeichen verwenden
    Von der Richtigkeit der Aussage kann sich die Zulassungsstelle bei der DIN Certco in Berlin überzeugen. Allerdings muss auch der Präger eine gültiges Prüfzertifikat für die Kunststoffkennzeichen haben. (Das wird aber meist nicht so genau geprüft).


    2.Die ABE für die SLN Flächenleuchte ist eine vom KBA zugeteilte Nummer für Anbauteile an Fahrzeugen.
    Wir haben die Einstellung des Vertriebes (zum 01.06.2010) dem KBA mitgeteilt- somit signalisiert keine weiteren Leuchten mehr produzieren zu wollen. Auf dieser Information beruhend hat uns das KBA mitgeteilt die ABE 513-01 ab dem 01.06.2010
    nicht mehr verwenden zu dürfen .Das hört sich etwas seltsam an ist aber standartisierter Prozess.
    Bis zu 01.06.2010 produzierte SLN Flächenleuchten sind also nicht betroffen .
    Wenn dem so wäre wie das die Zulassungsstelle behauptet wäre die ABE auch für angebaute SLN erloschen - ( wer will vor 01.06 .2010 und nach dem Termin feststellen ) -wie kann das sein ?
    Weiterhin sein abgemerkt , dass alle SLN 2008 in einem Produktionslauf gefertigt wurden .


    Hallo,
    habe ca vor einem Jahr mir den kennzeichenhalter gekauft und diese woche das kennzeichen. und wollte heute das kennzeichen stempeln lassen. da haben ie mich gleich weggeschickt und was von bestandschutz erzählt.
    da ich diese aber noch nie drauf hatte. habe ich leider pech gehabt.
    nur wie sieht es aus. dafür kann man doch bestimmt auch eine einzelabnahme machen oder nicht?
    bzw kannst du mir das per email schicken? dann probier ich es nochmal.


    Lg Badner84