also laut meiner zulassungsstelle,können die alles was bei meinem fahrzeug eingegeben wurde,auch nachträgliche eintragungen einsehen und zwar auch die die im neuen schein nicht drinnen stehen
Das stimmt so nicht: eine "Eintragung" bleibt noch wie vor eine solche - steht die in der Zulassungsbescheinigung 2, wird die in die Zulassungsbescheinigung 1 komplett übernommen.
Anders bei der ABE: hier werden nur noch bestimmte Grunddaten in die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 geschrieben, z.B. bei den möglichen Reifendimensionen. Die Polizei hat Zugriff auf eine ABE-Datenbank und kann die bei den Reifendimensionen möglichen Rad-/Reifenkombinationen abfragen. Mehr allerdings nicht!
Aus den v.g. Gründen ist es daher dringend angeraten bei der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung 2 auf der Übernahme aller Eintragungen, die über die ABE hinaus gehen, zu bestehen.
Gruß
Jürgen