Keine Vollabnahme mehr, ab 18 Monate Stilllegung...

  • Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.
    Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.


    wobei die verordnung schon am 1.3.2007 in kraft getreten ist, ich weiß es aus eigener erfahrung... :wink::wink::wink:


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