LKW Zulassung für T

  • Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten.
    Es gibt verschiedene Punkte die beachtet werden müssen, so z.B. ein vorgegebenes Verhältnis von Ladefläche zu Führerhaus.
    Evtl. eine dauerhafte Unbrauchbarmachung der Befestigungspunkte für Sitzbank und Gurte.
    Trennwand zwischen Ladefläche und Führerhaus etc.
    Das Problem ist aber auch, daß z.B. das Finanzamt nach eigenen Kriterien entscheidet, ob das Fzg als Lkw oder Pkw besteuert wird.
    Wir hatten da reichlich Diskussionsstoff im BlackLandy Forum.


    Also, örtlichen TÜV UND Finanzamt kontaktieren.
    Denn die Finanzämter agieren da nicht einheitlich.


    http://www.dekra.de/de/1478

  • Morsche,


    Es gibt ja sogar Limos mit LKW-Zulassung, zB. Feuerwehreinsatzfahrzeuge.
    Schau Dir die doch mal bei Deiner örtlichen Feuerwehr an wegen den Umbauten.

  • Zitat

    Ist die verkehrsrechtliche Einstufung als Pkw / Lkw kraftfahrzeugsteuerlich bindend?
    Nein. Wille des Gesetzgebers ist es, Fahrzeuge, die nach den kraftfahrzeugsteuerrechtlich relevanten objektiven Beschaffenheitsmerkmalen als Pkw anzusehen sind, auch – abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung – als Pkw nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission zu besteuern.


    zum Inhaltsverzeichnis


    http://www.hmdf.hessen.de/irj/…111-0104-397ccf4e69f2#tz3