Stimmt das wirklich

  • Also ich habe vor einiger zeit eine E-Mail an die Felgenfirma "Plankenauer" geschickt und habe denen gefragt wie es beim mercedes w124 modell mit 18zoll felgen aussieht!!


    er hatt mir zurückgeschrieben,die felgen für dieses modell wären sehr gängig aber ich hätte dann probleme mit dem TÜV,und bekämme kein pickerl.


    was kann ich da jetzt machen?! :help:


    lg

  • Es geht schon. Die Radgröße muss gleich bleiben, also muss mit steigender Felgengröße der Radquerschnitt kleiner werden. Die Kotflügel müssen gebördelt und ausgestellt werden, je nach Reifenbreite. Dann müssen beim Tüv alle Radgrößen eingetragen werden, die nicht ursprünglich auf dem KFZ Schein stehen.


    :) :)

  • also prinzipiell kein problem,aber ich sehe du bist aus östereich und da hab ich ja schon die tollsten sachen gehört...es dürfen die räder nicht über die karosserie bei euch glau ich rausstehen,bei uns muß lediglich die lauffläche abgedeckt sein...da würde ich schon lieber vorher bei demjenigen nachfragen,der das bei euch abnimmt ;) da kann man pauschal ned sagen machs so oder so,mit euren gesetzen kenn ich mich ned aus :S



    Harry

  • Hello olli_freestyle !


    Lt. neuester EU-Verordnung, die auch bei uns in Austria gilt, brauchst das nicht mehr einzutragen.


    Du brauchst dazu nur den Nachweis, dass die gleiche Radkombination schon auf einem 124er genehmigt wurde. In der Regel gibt es dafür ein Zertifikat oder ABE die mit zuführen ist. Gesetzliche Grundlage ist dafür § 22a KFG.


    Gruß goedeke


  • ich denke aber das das nur gilt,wenn die rad/reifen kombi vom hersteller so verbaut wurde :hmmz: es gab aber von werk aus keinen w124 der mit 18" felgen ausgestattet wurde...zB. ein passat C3 hat serie 6,5x16,darf aber auch 7x16 oder verschiedene 17" felgen fahren ohne das diese abgenommen werden müssen,aber die größe muß es ab werk für dieses modell gegeben haben ;) das ist mein stand der dinge...



    Harry


  • Hello !


    Nein, gilt für sämtliche jemals bestätigte oder eingetragene Dimensionen. Auch eigens in Auftrag gegebene Gutachten sind zulässig.


    Ich hänge da eine Pdf-Datei an, die ist für unsere Bedürfnisse sicher sehr, sehr interessant.


    Gruß godeke


  • interessant ;) aber es steht auch drinnen,das es passen muß ohne veränderungen am fahrzeug vorzunehmen und das ist bei 17 oder 18" felgen unmöglich...aber es ist wie immer auslegungssache :sprichzurhand:



    Harry