Geschwindigkeitskennung der Reifen “zr“ beim 280er TE?

  • Hallo Freunde ich hab da mal ne Frage,
    Hatte vor einiger Zeit ein Gespräch mit meinen Kumpels
    In welchem Fall die Versicherung im Falle eines Unfalls
    Die Zahlung verweigern könnte könnte. Schnell ging es ums Thema Reifen.
    für meinen TE sind ZR reifen im schein eingetragen.
    Das steht ja eigentlich für reifen über 240 kmh.
    Jetzt ist das Fahrzeug nur mit 213 Vmax eingetragen.
    Jetzt frage ich mich, was dagegen spricht V reifen bis 240 kmh aufzuziehen.
    Bzw darf man im Sommer auch beispielsweise H Reifen bis 210 kmh
    Aufziehen und dann wie bei Winterreifen einen kleber ins Cockpit machen, dass man maximal
    210 fahren darf?
    Freue mich schon sehr auf eure Antworten und wünsche einen schönen Tag
    Gruß vom Mo


  • Hello !


    Es gilt die Bauart Endgeschwindigkeit, also in Deinem Fall Index V. Ein Problem könnte allerdings bei einem TE der Index Tragfähigkeit spielen, eventuell darum hast ZR eingetragen. H Reifen darfst nicht fahren, auch wenn sie bis 210 Km/h gehen + Sicherheitsreserve würde auch hier kein Problem bestehen, ist aber nicht zulässig.


    Allerdings muss man erwähnen, es gilt die Eintragung im Schein. Müsstest halt die Eintragung ändern lassen.


    Gruß goedeke

  • wenn die traglast der V reifen ausreichend ist,dann kannst auch diese fahren...wahrscheinlich war der reifen der bei der abnahme damals drauf war eben ein ZR reifen und so wurds eben reingeschrieben in den brief,bzw. schein...ist genauso wie eine reifenfabrikatsbindung,die gibt es auch nicht mehr ausser bei zB. extrem breiten felgen und im gegensatz dazu extrem schmalen reifen die es auf der flege dermaßen zieht,da gibt es schon noch vorgaben des zu fahrenden reifens der dieses mitmacht und dann mit sehr hohem druck gefahren werden muß ;)
    aber auf der sichersten seite bist du wenn du einfach mal beim TÜV zB. anfragst wie sich das denn genau verhält :thumbup



    Harry

  • Hallo zusammen,


    ich hole mal dieses Thema hoch aus aktuellem Anlass, da ich vor einer Woche beim TÜV-Nord in Hamburg war. Mein Wagen hat 205er/60 R15 91V Reifen (bis 240 km/h), in den Papieren steht jedoch 91W (bis 270 km/h). Es handelt sich um ein 320 CE Cabrio mit 5-Gang-Automatik (gab es nur als Export, hier jap. Erstauslieferung). Die bbH ist mit 230 km/h angegeben, ohne Automatik wären es wohl 235 km/h auch bei den Coupés und Limousinen, Kombi etwas weniger.


    Laut Wikipedia gilt nun folgendes:


    Zur Bestimmung des Geschwindigkeitsindexes wird die im Fahrzeugschein eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zugrunde gelegt. Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009 muss zusätzlich zur bbH ein Sicherheitsaufschlag nach folgender Formel berücksichtigt werden: bbH*0,01+6,5 km/h. Als Beispiel ergibt das für ein Auto mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von: 205*0,01 km/h + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h.


    Heißt für mein Auto: (230 + 230 * 0,01 + 6,5) km/h = 238,8 km/h. Also müssten V-reifen reichen. Der Prüfer meinte selbst, dass er es nicht ganz verstehe wieso W-Reifen angegeben sind, hat es jedoch trotzdem als Mangel in den Bericht eingetragen. Ohne Automatik landet man bei 243,85 km/h, dann bräuchte man W- oder ZR-Reifen. Laut einem Prospekt von damals wurden die Fahrzeuge wohl auch mit ZR-Bereifung ausgeliefert zumindest die ohne Automatik. In meinem Fall hätte der Prüfer allerdings sogar ein Auge zugedrückt und mir „TÜV gegeben“, da er der Auffassung war, dass ich wohl keine 230 km/h mit dem Wagen fahren würde, womit er auch Recht hat. Hat aber so oder so nicht geholfen, da ich noch an der Beleuchtung etwas ändern muss. Dummerweise ist dieser Prüfer jetzt drei Wochen im Urlaub und ich war gestern noch nicht fertig, um die Nachprüfung vorzunehmen, die innerhalb von vier Wochen erfolgen muss.


    Mich würde nun mal als Vergleich interessieren, was bei Euch in den Papieren steht, wenn Ihr einen 3,2 Liter habt, welche Reifen Ihr drauf habt und wie „streng“ bei Euch TÜV, DEKRA o.a. sind.


    Könnte man den Eintrag ggf. auch ändern lassen dann wohl bei der Zulassungsstelle (hier in Hamburg LBV – Landesbetrieb Verkehr), damit man auf der sicheren Seite ist, schließlich gibt es auch noch die Versicherung, die sich im Fall der Fälle solche Sachen genau anschaut, auch wenn es einen Unfall bei Geschwindigkeiten wo es auf V oder W ankommt definitiv nicht geben wird (dann hätte man ohnehin andere Probleme oder eben auch gar keine mehr). Bei Versicherungen weiß man jedoch nie, die fangen ggf. auch bei einem 30 km/h Auffahrunfall an zu diskutieren ob V oder W zwingend ist.

  • Hallo zusammen


    Ich habe vor 2 Wochen auch nen TÜV an meinem 300 ce 24v gemacht.
    Meiner hat auch die Reifengröße 205/60ZR15 eingetragen.
    Da es ja eine Bescheidene Auswahl von Herstellern gibt in der "W "Größe.
    Hab ich mir V Reifen drauf gemacht. Hatte aber keine Probleme bei der Abnahme.


    Grüße