Bild Verkokte Einlassventile durch Abgasrückführung hier 300 D Turbo

  • Ich habe heute mal die Glühkerzen gewechselt und das Vorglührelais instandgesetzt. Dazu habe ich die Ansaugbrücke abgenommen und wie erwartet total verkokte Ventile gesehen, weil die Abgase mit der Kurbelgehäuseentlüftung eine schöne Pampe bilden. Nun wie ich es mir gedacht habe, ich musste die Ventile erst mal reinigen. Ich glaube die AGR wird wohl demnächst geschlossen bleiben, muss der nachgerüstete OXIKat für Euro2 es alleine schaffen...
    Weis jemand ob man die AGR einfach geschlossen lassen kann beim Turbo, ohne dass der Ladedruck da aus den Bahnen gerät? Nicht dass der "Über"druck durch die ARG in den Abgasstrang abgeleitet wird und ich diesen Weg dann versperre.

  • Hallo,

    Ich habe heute mal die Glühkerzen gewechselt und das Vorglührelais instandgesetzt. Dazu habe ich die Ansaugbrücke abgenommen und wie erwartet total verkokte Ventile gesehen, weil die Abgase mit der Kurbelgehäuseentlüftung eine schöne Pampe bilden. Nun wie ich es mir gedacht habe, ich musste die Ventile erst mal reinigen. Ich glaube die AGR wird wohl demnächst geschlossen bleiben, muss der nachgerüstete OXIKat für Euro2 es alleine schaffen...
    Weis jemand ob man die AGR einfach geschlossen lassen kann beim Turbo, ohne dass der Ladedruck da aus den Bahnen gerät? Nicht dass der "Über"druck durch die ARG in den Abgasstrang abgeleitet wird und ich diesen Weg dann versperre.

    Problem beim Turbo ist eher das bisschen Öl was immer mitkommt in Verindung mit der AGR.
    AGR kannst verschliessen ohne dass der Ladedruck abhaut.


    Musst dir aber im klaren sein, dass das ganze streng genommen illegal ist. HIer ists sogar STeuerhinterziehung,
    Der Oxi-Kat bringt dir da wenig, die NOx-Emissionen kann der Oxi-Kat nicht verringern, nur die AGR


    GRuß Peter

  • Kannst du ohne Probleme machen.


    Aber mach es so das man es auf den ersten Blick nicht gleich sieht.


    Turbo und Ladedruck ändert es nicht...


    Dein Motor wird es dir danken.


    Aber ich muß dich drauf hinweisen das es ein eingriff in die Abgasregelung ist...und somit Verboten...


    Schönen Schraubergruß

  • Namd,


    lustig ist ja, das sich an den "gemessenen" Abgaswerten nichts, aber auch garnichts bei stillgelegter AGR ändert.


    Ich war vor Jahren mal mit reinem PÖL zur HU/AU bei einem mir bekannten Graukittel...zuerst AU...er schon hektisch aufs Gerät klopfend, dann nach hinten die Sonde kontrollieren...usw.


    Ich frag ihn dann:"wasn los?"


    ER: "komisch...Gerät muss kaputt sein....Trübung Null"


    Dann schnüffelte der Graukittel und fragt: "Was fährts du eigentlich?"


    Ich mit Grinsen: "duhu...da ist PÖL drin"


    ER: "man...sag das doch gleich!"


    Was soll ich sagen: AU bestanden...mit stillgelegter AGR


    Gruß
    Stefan


    PS: Blinddeckel für AGR


    [Blockierte Grafik: http://mb124.de/gallery/d/9476-2/passt.jpg]

  • Hallo,

    sorry, das ist absolut Falsch was du schreibst, dass sich an den
    Abgaswerten nichts ändert.
    Bei der AU wird NUR die Trübung gemessen sonst nix. Die Trübung vom PÖL ist in einer
    anderen Bandbreite und somit besteht man die AU leichter.


    Trotzdem ist ja nicht gesagt was da hinten wirklich rauskommt. HC, CO und NOx-WErte sind anderst
    beim Betrieb von PÖL (wers ned glaubt, sollte es nachmessen)


    Durch die Stillegung der AGR erhöhen sich die NOx-Anteile. NOx ist ein Lungengift, verantwortlich für Waldsterben
    und sauren Regen, außerdem begünstigt es die Ozonbildung durch Verbindung des Luftsauerstoffes mit dem NOx


    Gruß Peter

  • also
    es is weder Steuerhinterziehung noch führt das Ganze zum erlöschen der ABE
    wer genau liest, wird feststellen, dass die Abgasnorm die gleiche war, egal ob man den Wagen mit oder ohne AGR welche eine SA!!! war
    ein steillegen der AGR ist lediglich eine SA weniger.
    auch streng genommen.
    grüßle
    uli.

  • Servus Uli

    Streng genommen wurde der Wagen aber so ausgeliefert und hat dafür
    auch die ABE ;)


    Grüßle

  • Jungs und Mädels, erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich wollte aber nicht, dass es hier zum Glaubenskrieg ausartet ob man nun die Welt rettet durch eine Abgasrückführung :hmmz:
    Mit war nicht so klar, wie das Ladermanagement bei dem Auto funzt, wie der Druck geregelt wird und wo der Sensor sitzt und wie das Ding den Druck begrenzt bzw. wohin ablässt, also die AGR auch zum Überdruckabbau genutzt wird, da sie ja auf der Druckseite am Druckrohr sitzt. Ja mit damaligen Abgasreinigunssystem für schlappe 1400 DM hatte er die gleiche Einstufung Euro 1 wie ohne, wie bei den Saugern und durch den Nachrüstkat kommt er in die Euro 2 ob es ein Motor mit oder ohne AGR war /ist, so steht es in den Papieren. Aber das ist mir persönlich auch zweitrangig.

  • Hallo,

    Jungs und Mädels, erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich wollte aber nicht, dass es hier zum Glaubenskrieg ausartet ob man nun die Welt rettet durch eine Abgasrückführung :hmmz:
    Mit war nicht so klar, wie das Ladermanagement bei dem Auto funzt, wie der Druck geregelt wird und wo der Sensor sitzt und wie das Ding den Druck begrenzt bzw. wohin ablässt, also die AGR auch zum Überdruckabbau genutzt wird, da sie ja auf der Druckseite am Druckrohr sitzt. Ja mit damaligen Abgasreinigunssystem für schlappe 1400 DM hatte er die gleiche Einstufung Euro 1 wie ohne, wie bei den Saugern und durch den Nachrüstkat kommt er in die Euro 2 ob es ein Motor mit oder ohne AGR war /ist, so steht es in den Papieren. Aber das ist mir persönlich auch zweitrangig.

    ist auch kein Glaubenskrieg, wir diskutieren nur fachlich und das sollte
    auch in Foren möglich sein ;)


    Da bei Euro 1 und Euro2 der NOx-Ausstoß noch nicht limitiert war, ists klar dass sich
    an der Schadstoffeinstufung nix ändert.


    Fakt ist tortzdem dass er mit AGR weniger NOx ausstößt ;)


    Gruß Peter


  • Namd Peter,


    kannst du lesen?


    Was schrieb ich?


    "das sich an den "gemessenen" Abgaswerten nichts, aber auch garnichts bei stillgelegter AGR ändert."



    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    wie gesagt bei der AU werden keine ABGASWERTE gemessen, sondern nur die Trübung.



    Gruß Peter

  • Mann Peter,


    ja das weis ich..trotzdem heist das ganze AU----Abgasuntersuchung....oder ASU...oder wie auch immer


    Und nur die dort gemessenen Werte interessieren den Gesetzgeber...nicht mehr und nicht weniger.


    Genauso gut kannst du den Kaltlaufregler bei den Benziner in Frage stellen....auch dessen Wirkung wird nie gemessen.


    Also was solls...die Exekutive will das so.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo STefan,

    bevor die Fahrzeuge auf den Markt kommen, wird deutlich mehr
    gemessen als nur die AU.
    Es muss festgesteltl werden in welche EURO-KLasse das FAhrzeug fällt.
    da werden dann alle SChadstoffe ermittelt.


    Die AU ist somit eine große Lachnummer.


    Der Kaltlaufregler bringt natürlich was. Jeder der Abgase schonmal gemessen hat
    (mit oder ohne das Ding) wird das gleich feststellen. Kat kommt schneller auf Temperatur,
    HC und CO sind nicht so hoch.


    Ich hoffe du verstehst was ich sagen will


    Gruß Peter

  • Hallo Stefan

    ja das ist richitg. Da haben wir wohl aneinander
    vorbeigeredet ;)


    Gruß Peter

  • Servus Uli

    Streng genommen wurde der Wagen aber so ausgeliefert und hat dafür
    auch die ABE ;)


    Grüßle


    Peter: mag sein, aber streng genommen dürfte ich dann auch keine beleuchteten Schminkspiegel nachrüsten oder demontieren ;)
    die AGR war bei Auslieferung nur eine SA, und deswegen behaupt ich weiterhin dass dadurch die ABE nicht erlöscht.
    der Witz ist ja : rüste ich ABS nach erlischt die ABE eigtl auch,
    genauso wie wenn ich es rausbaue, 250D gab es schließlich mit und ohne zum Beispiel ;)
    daher kommt mein gedankengang,
    beim CDI und so weiter sieht die Sache meiner Meinung nach wieder anderst aus, da dort nur so ausgeliefert wird ''/wurde
    grüße
    uli