welche felge darfs denn sein?

  • hallo zusammen,


    gibt es hier nen reifenfachmann oder wer weiß in wie fern ich an den Mercedes benz-freigaben bezüglich der reifen/felgen Kombinationen gebunden bin? ich habe ein 220er t-modell (´96) und möchte wissen ob ich mich rein rechtlich und versicherungstechnisch auf dünnem eis bewege wenn ich z.b. felgen mit anderer et oder felgenbreite verwende als daß es Mercedes zulässt. und was muß ich dann auch diesbezüglich eintragen lassen? grund ist nämlich der, daß ich mir für den sommer 8-lochfelgen zulegen möchte und ich nun wissen möchte ob ich auch felgen kaufen kann die nicht speziell für mein wagen von Mercedes zugelassen sind.


    gruß


    stephan

  • hallo,


    ich möchte möglichst originale mercedes felgen (ohne kba-nummer) verwenden. diese wären in meinem fall die gängigen 40er-et-nimmern. hatte am Wochenende mal felgen drauf von 126er. et 25. die waren mir aber doch etwas zu weit nach außen verlagert. desweiteren gibt's ja auch noch 30er einpresstiefen. "darf" das denn auch sein?


    gruß

  • Genau!


    Das was im Anhang steht darfst du ohne wenn und aber fahren. Alle Abweichungen müssen entweder duch eine ABE frei sein oder vom TüV eingetragen werden.
    Selbst bei AMG verlierst du die Betriebserlaubnis wenn sie nicht ordnungsgemäß eingetragen sind. Verlust Betreibserlaubnis heißt wiederum keinen Kasko Schutz
    und Teilregress bei der Haftpflicht. Ausserdem Punkte beim Beate Uhse Versandstandort.