Zur H-Zulassung
die Veränderung sollte in einem Zeitraum von 10 Jahren nach der EZ den Fahrzeuges möglich sein. Ist diese Vorgabe erfüllt, könnte auch ein H möglich sein.
Bei Federn und Dämpfern ist das mit dem H so eine Sache...
Sie gelten als Verschleissteile. Wenn also AMG, Brabus und co das damals angeboten haben, müssen es nicht zwingend diese Teile, mit denen man es nachmacht um trotzdem das H zu behalten
Es gibt aber Prüfer, die wollen solch uralte Originalgutachten zu den entsprechenden Teilen haben.
Hier kann ich H&R empfehlen.
Für meinen C126 hab ich die Federn dafür bestellt. Allerdings ist das Gutachten von 2004, also nicht im 10-Jahres-Zeitraum. Auf Nachfrage haben die mir das originale Gutachten von 1981 zugeschickt.