"oberen" Schlossträger ausbauen

  • Zitat von "Jo"

    Kannst du nicht ausbauen, der ist Verschweisst und bioldet eine Einheit mit den Lampenhaltern. Siehe Jo´s Limo


    na hab ich doch recht gehabt...aber wenn man einen verunsichert :wink: ...mußt halt die scheinwerfer rausbauen und sämtliche umligende teile,dann kann man ihn ja in eingebauten zustand lackieren... :wink:

  • Hallo
    Laber...laber...
    Das vordere, mittlere Versteifungselement (Schlossträger) muss beim entfernen ausgesägt werden, beim Einbau verschweisst. Das Problem ist, das dieses Teil die WDB Nummer zwischen zwei Sternen trägt. Von DB autorisierte Betriebe bauen bei einem Karrosserieaufbau (wegen Unfall)daher das komplette vordere Versteifungsblech ein. Die Plakette wird anschliessend von DB mit der Fahrgestellnummer versehen. Rechtlich ist bei einer neuen mittleren vorderen Versteifung, die wieder eingeschweisst wird, der Wagen so nicht mehr strassenzugelassen. DB weigert sich die alte Plakette mit der WDB Nummer auf den neuen Träger zu montieren. Ggf. muss dann beim Amt ein neuer Brief beantragt werden, da nicht ausgeschlossen ist, dass auf einen gestohlenen Wagen ein neues mittleres Blech aufgebracht worden ist, das jetzt z.B. mit der WDB Nummer eines Unfallwagens versehen werden soll. Rein rechtlich ist die Person, die das Siegel des WDB entfernt und entfernt als Hersteller anzusehen, mit entsprechenden Rechten und Pflichten, auch einer bestehenden Versicherung gegenüber.
    Bei Reparaturen am vorderen Versteifungselement, die die WDB Plakette einschliessen - und beim Tausch eines neuen mittlerern Versteifungselementes - ist dies der Fall, würde ich empfehlen bei DB anzufragen, ob die bereit sind auf das Blech die Plakettte zu fixieren bzw. die WDB Nummer einzustanzen. Das wäre dann von DB die Übernahme der Herstellerpflicht. Wenn nicht , gilt derjenige, der die Plakette montiert gestzlich als Hersteller und DB ist aus dem Schneider. Deswegen sind solche ebay Angebote mit Vorsicht zu geniessen. Ausserdem entsprechen sie meistens nicht den Sicherheitsvorgaben von DB, da die Originalteile als Karrosserieversteifung gelten und bestimmte Kräfte aufnehmen können müssen.
    Solche Reparaturen würde ich vorher mit DB absprechen um auf der sicheren Seite zu sein oder in den sauren Apfel beissen und bei DB oder autorisierten Werkstätten durchführen lassen.
    laber..laber..laber


    Günter :shock: :shock: :shock: :chef:


  • Lieber Günter, jetzt schreibst du laber laber laber, ich bin vom Fach und die Nummer kann jeder selbst wechseln, da sie nicht eingeschlagen ist sondern mit Kreuzschrauben verschraubt. die Eingeschlagene Nummer befindet sich bei unseren Modelen an der Spritzwand hinten an der Batterie glaub ich. Bei anderen Fahrzeugen ist es tatsächlich so, bur gibt es keinen Hersteller mehr der die Nummer ins Schlossblech bzw. Stehblech (so nennt man das) einsschlägt. Die Kennzeichnungen werden nur geschraubt.
    Im übrigen wird der Träger nicht ausgesägt, es werden nur die Schweißpunkte ausgebohrt. :wink:

  • Das Problem ist das neue Produkthaftungsgesetz, nachdem jeder als Hersteller anzusehen ist, der sein Warenzeichen am Auto anbringt, obwohl er nicht der Hersteller ist.
    Das Warenzeichen von DB beinhaltet die WDB Nummer und die begrenzenden Sterne. Streng genommen ist es, wenn dieses Zeichen abgenommen oder entfent wird, nach Meinung der Autohersteller und insbesondere DB so, dass dann der Autohersteller aus der Produkthaftung ist und der "Neuanbringer" als Hersteller gilt.
    Der Zusammenbau einer Gebraucht oder Neukarrosse mit diversen Teilen kommt einer Neuherstellung eines Fahrzeuges gleich. Wird der Zusammenbau von einer (nicht autorisierten) Fremdfirma durchgeführt, sieht sich die Mercedes Benz AG nicht mehr als Hersteller.
    Die Zulassungsstelle müsste dann rechtlich gesehen und was rein rechtlich auch möglich ist, einen neuen Kfz Brief ausstellen, mit der Fremdfirma als Hersteller und einer fortlaufenden TÜV Nummer als Fahrgestellnummer.
    Auch ist dann eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
    Dazu muss nach § 59 Abs. 2 STVZO muss die Zulassungsbehörde informiert werden.
    Bringt dagegen eine DB Firma das Warenzeichen an, so kann die Pflicht nach § 59 Abs. 2 STVZO ausgesetzt werden.
    Zitat.. Mercedes Benz!
    Wohlgemerkt - es handelt sich hier um das Produkthaftungsgesetz.
    Vielleicht sollte man hier mit der Rechtsabtlg. von DB Kontakt aufnehmen, auch im Hinblick auf Schraubertätigkeiten !


    Laber...laber... :roll::roll::chef:

  • Hallo Leute,


    erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Na dann werde ich wohl den Schlossträger dran lassen und zum lackieren den restlichen Wagen abdecken :( Dachte einfach abbauen, lackieren und wieder dran bauen. Naja was solls .... Nee das ist kein Rost dran, der Lack ist nur nicht mehr so schön das ist alles, mich störts halt ;) .......


    Gruß IE