Problem im Kaufrecht ist, dass ich nur zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann. Eine sog. "Selbstvornahme" - also Reparatur auf Kosten des Verkäufers- ist in aller Regel nicht möglich. Ich will mindern. Dafür muss dann -sollte es vor Gericht gehen - der Wert des Wagens mit und ohne Mangel ermittelt werden. Das würde dann ein vom Gericht bestellter Sachverständiger machen. Komischerweise hat das gerade nichts mit den Reparaturkosten zu tun. (hab mal Jura studiert-jetzt lohnt es sich)
Ein Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt müsste ich zahlen. Die Kosten bekäme ich auch nicht erstattet.
Es gibt zwei Alternativen:
1. Ich lasse es bis zum Prozess so
2. Ich lasse es reparieren und hebe die herausgetrennte HA-Aufnahme auf. Das reicht zur Erstellung eines Wertgutachtens aus.
Ich werde es von jemandem hier aus dem Forum machen lassen und alle Teile zum Nachweis aufheben. Natürlich alles mit Fotos dokumentieren. Zudem hat der Verkäufer ja den Mangel dem Grunde nach anerkannt. Er dachte sich halt ich wäre so blöd und würde ihm vertrauen....Bevor ich klage und die 100 EUR Prozesskostenvorschuss zahlen muss, werde ich natürlich ordentlich Druck mit einem Anwalt (einem Freund von mir der mir die Schreiben kostenlos macht) aufbauen. Der wird schon einknicken...mal sehn. Aber ich kann mich wirklich nicht zurücklehnen und mir denken, hab ich halt Pech gehabt. Das geht mir zu sehr in Richtung Betrug. Hätte ich den Wagen privat gekauft, wäre es was anderes, keine Frage. Aber von jemanden der so sein Geld "verdient"...