Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei Gebrauchtwagen möglich?

  • Wenn beim privaten Autokauf die Gewährleistungs- bzw. Rücktrittsrechte nicht vertraglich ausgeschlossen wurden, können Sie bei einem Mangel des Fahrzeugs, der sich erst im Nachhinein herausstellt, unter Umständen vom Vertrag zurücktreten.


    Ein Sachmangel würde dabei dann vorliegen, wenn sich der Ihnen verkaufte Wagen nicht für eine gewöhnliche Verwendung eignet, wenn er also zum Beispiel erhebliche Sicherheitsmängel aufweist.


    Sollte Ihnen der Verkäufer zugesichert haben, dass das Fahrzeug kein Unfallwagen ist und sich dies später doch herausstellen, dann liegt auch hierin ein Sachmangel. Denn dann hat das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit, vgl. § 434 Abs. 1 BGB.

    Grüße aus Hessen
    Björn


    "Die Erfindung eines Gottlieb Daimler wird für die Entwicklung des Verkehrsgeschehens wohl ohne große Bedeutung bleiben."
    Großer Brockhaus, 1896

  • generell kann man ja von eigentlich jedem Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen zurücktreten. Geht das auch bei Gebrauchtwagen?


    Das ist nicht korrekt. Ein Widerrufsrecht hat man nur bei Online Käufen.
    Wenn du im Geiz und Blödmarkt etwas kaufst, kannst du es auch nicht zurückgeben (es sei denn der Markt ist kulant)


    Bei uns gibt es mittlerweile nur noch Gutscheine, wenn du was zurück geben willst. Also kein Cashback.


    Ebenso verhält sich das bei Gebrauchtwagen.


    Wenn die Karre allerdings (schwerwiegende) Mängel hat, sieht das anders aus. Aber auch hier musst du dem Verkäufer erst einmal die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.


    Komplizierte Sache mit der Sachmangelhaftung...

  • @ 280Ein Zukunft


    Patroclus Antwort stimmt so.


    14 Tage Rücktrittsrecht gilt nur für Onlinekäufe und Haustürgeschäfte.


    Kaufvertrag Auto zählt, wenn bei Privat oder Händler gekauft NICHt dazu.


    Hast Du etwa den 280ér mit den "Ungereimtheiten", keine Hebebühne frei, Händler weiß nicht wo und was der Motorkabelbaum ist und es stehen
    potentielle Käufer schon schlange etwa für VB € 3500 gekauft????? Ich hoffe mal nicht........


    Liebe Grüße


    niu12157 - Ralph -

  • Ehrlich gesagt - ja, es hat mich interessiert, gerade im Hinblick auf nicht sofort ersichtliche schwerwiegende Mängel!



    Da ja ist es wie gesagt, gibt es arglistige verschwiegene Inhalte kann der Käufer auch nach einigen Monaten (solange er es beweisen kann) dich in Regress nehmen.
    Also wenn du ein Auto verkaufst mit Mängeln dann Rate ich dir (obwohl ich ich es moralisch bedenklich finde) sei dir absolut sicher das man sie in min. 3 Monaten nicht findet.


    Und wichtig ist schreib keine Klauseln wie (gekauft wie gesehen) in den Vertrag die ist so dermaßen unwirksam, das einzige was dein stehen muss ist
    "Privat Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" und auch nur das. Denn gekauft wie gesehen sagt nur aus das der Käufer einen Wagen kauft an dem er nach kurzen begutachten nicht wirklich sehen kann ob etwas kaputt ist oder nicht, diese klauest wird von einem erfahrenen Käufer absolut bis aufs Pünktchen auseinander gepflückt.



    Aber das findest du euch alles im Juristen-Board.


    Gruß und viel Glück beim bescheißen .......... ;(

  • Ich möchte mal sagen, welche Chancen man grundsätzlich hat, von einem Kaufvertrag bei einem Gebrauchtfahrzeug zurückzutreten ist schon nicht ganz uninteressant. Ich war selbst schon in der Situation und habe ein privat gekauftes Auto zurück gegeben. Von der rechtlichen handhabe ist es eben nicht so ganz einfach, je nachdem, was natürlich auch im Kaufvertrag steht.


    Das man sich deshalb die Frage stellt bei einem geplanten Neuerwerb, ist aus meiner Sicht nicht ganz abwegig.


    Im Zusammenhang mit dem vorgestellten "Objekt der Begierde" sind die Gedanken meiner Vorschreiber natürlich nicht ganz unbegründet. ..

    Gruß, Martin

    „Es wirkt nicht in etwa so, als hätte man es nötig, einen alten Mercedes zu fahren – man hat es nicht nötig, einen neuen zu fahren.“
    Zitat Benedikt Wiemer, ein Autor der Internet-Seite http://www.ikonengold.de

  • naja, das isn Drahtseil Akt....


    wenn du ein Auto kaufst und dir wurde etwas arglistig verheimlicht musst du ja auch erst mal beweisen können das es so ist und der verkäufer wirklich vom (erheblichen Schaden) wusste...
    z.b sollte der Käufer einen Unfall verschleiern hast du dein Geld schneller wieder + Schadensersatz für eventuell getätigte Investitionen selbst nach einigen Monaten noch, hab ich selber schon hinter mir.


    jedoch ist z.b irgendetwas so kaputt das du nach ein paar Kilometern bzw. ein paar Wochen einen Motorschaden hast musst du beweisen können das der Schaden schon bei kauf vorhanden war und dir verheimlicht wurde, aber jeder sollte wissen das sowas fast unmöglich ist außer eine Werkstatt die den Schaden festgestellt hat bevor er verkauft werden sollte und diese dir es auch bestätigt das der verkäufer vom Schaden wusste könnte man vor Gericht glück haben, aber das wird keine Werkstatt machen weil sie den Kunden nicht verlieren möchte :D


    also sei lieber vorsichtig frag einem verkäufer löcher in den Bauch um eventuelle Unstimmigkeiten zu entdecken und fahr vorher mit dem Wagen zu der Werkstatt deines Vertrauens um ihn zu checken sollte sowas vom verkäufer abgelehnt werden stinkt da schon was, jedoch die kosten für den Herz und Nieren Test musst du tragen :D


    KÖNNTE HILFREICH SEIN:
    LINK #1
    LINK #2


    Gruß

  • Nun, danke, Martin, Du nimmst mir das Wort aus dem Mund. Ich habe hier bestimmt wertvolle Ideen und Tipps bekommen, wollte aber Genaueres für den "Worst Case" wissen. Besagten kaufe ich wirklich nicht. Wenn ein Verkäufer bockig wird, wenn man ihm nicht zustimmt, dass das Auto ein "echt takko Cruiser" sei, spricht das Bände.


    Wie dem auch sei, bitte kein "PATSCH" mehr für ein ernst gemeinte Frage. Danke!


    Benjamin

  • Moin,
    wenn man einen Gebrauchten bei einem Händler kauft, besteht ja auch oft die Möglichkeit eine Gebrauchtwagen Garantie abzuschließen.
    Wer sich ein Auto, dass älter als 20 Jahre ist, kauft muss damit rechnen das irgendetwas kommt! Viele Händler verkaufen solche Autos schon gar nicht mehr an Privat, um Ärger aus dem Weg zu gehen.


    Grüße
    Thorsten