Vordere rechte Hinterachsenaufnahme, Schadensbegutachtung...

  • Ich finde das sieht für eine Reparatur etwas zu schwach aus.
    Der Gammel geht ja auch vor der Aufnahme in Fahrtrichtung nach unten meist weiter und auch unten an der Gewindeplatte zum Achsträger.
    Das sieht alles schon ganz schön tief vernarbt aus und die Flex wird da sicher noch einiges an vermeintlicher Substanz entfernen.
    Ich bin zwar kein Karosseriefachmann aber mein Verständnis gehört das großflächig rausgetrennt und mit Reparaturblech neu gemacht.
    Der Händler würde diesen Zustand wahrscheinlich so belassen und von aussen einen Flicken raufballern - gute Nacht...


    Was sagen denn die ganzen Stopfenlöcher, Stoßdämpferaufnahmen etc.?

    Gruß


    Tobi
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    Verbrauch meines 300 D (Automatik):


    Dezember 2018: Verschenke defektes Zweimassenschwungrad für 300 D OM603 zum Überholen. Bei Interesse PN.

  • Hallo,


    Fahrzeug auf jeden Fall nicht mehr im Straßenverkehr bewegen.
    HA muß raus, sonst ist eine Fachgerechte Reperatur nicht möglich.
    Und man muß alle sauber freilegen bis man auf Rostfeies Blech kommt.


    Bitte das ganze Auto auf große Rostunterwanderung prüfen bzw.lassen.


    Von Stern zu Stern

  • Hallo,


    letzte Woche hat sich der Händler (der mir ein rostfreies und TÜV-fähiges Auto garantiert hat) bereit erklärt die Durchrostung zu reparieren. Meines Erachtens ist es totaler Misst, denn


    1. ist so gut wie keine Schweißnaht zu erkennen und


    2. ist das Blech nicht einmal ringsherum befestigt.


    Oben und unten, aber auch zum Teil an der Seite lässt sich ein Spachtel unters Blech drücken...Das kann man doch schon aus Prinzip nicht mit sich machen lassen. Ich setz ihm noch ne Frist zur korrekten Reparatur und dann minder ich den Kaufpreis und lass es ordentlich machen...


    Beste Grüße aus Berlin


  • Auweia, das ist ja schon strafrelevanter Pfusch.


    Gruß
    stefan

  • NAja, er hat in der Anzeige geschrieben "kein Rost". Davon darf man dann auch ausgehen. Ich werd mal mit ihm sprechen...


    Lol, die Aussage ist genauso unsinnig wie das Auto schwimmt auch in Milch. Oder einer klagt, weil er mit seinem Audi Quattro nicht die Skischanze hochfahren kann.
    Da muss auch jeder wissen, dass ist keine ernstzunehmende Aussage.


    Ich denke ein guter Anwalt des Verkäufers gewinnt den Prozess.


    Selbst bei einem Mercedes neu ab Werk würde ich auf Rostsuche gehen. Mercedes ohne Rost und dann 20 Jahre alt .......


    Das hat wohl auch nichts mit vertuschen seitens des VErkäufers zu tun, denn wenn der Unternehmer nicht gerade im Fahrzeughandel tätig ist, weiss er selber nicht, dass die HA-Aufnahme hin ist. Otto-Normal-Wissender weiss das nicht.

  • Er ist Unternehmer im Fahrzeughandel und es kommt drauf an, ob das eine Beschaffenheitsvereinbarung ist oder nicht. Der BGH wertet zumindest die Aussage "TÜV neu" als Vereinbarung, dass der Wagen keine Mängel hat die eine TÜV Abnahme verhindern würde. Bei "Kein Rost" gilt wohl das gleiche. Das ist keine Anpreisung wie "gepflegt" o.ä..
    "TÜV neu" hat er auch behauptet und mit einem Loch in der HA Aufnahme bekommt man keinen TÜV...Wenn ein Fahrzeughändler sagt "kein Rost" und "TÜV neu" darf sich ein Verbraucher drauf verlassen, weil die Rechtsprechung davon ausgeht dass der Verbraucher annehmen darf, dass der Händler den Wagen untersucht hat und nicht lügt.

  • Wenn der Händler aus dem Fahrzeughandel kommt kann man höhere Massstäbe ansetzen. Das ist richtig. Die Frage ist dann hast Du den Wagen als Bastlerauto oder regulär mit gesetzlicher Gewährleistung gekauft. Und hast Du den Wagen als gewerblicher Abnehmer oder als privater Endkunde gekauft.

  • Wenn der Händler den Wagen als repariert zurückgibt, hat er doch vorher die Mängel anerkannt.
    Mit der Reparatur schickt er einen gutgläubigen Menschen in den Straßenverkehr. Diese Reparatur
    ist "versuchter Totschlag". Die würde ich mal von einem Externen besichtigen lassen.
    Glücklicherweise hast Du wieder nachgesehen, aber wieviele fahren dann gut gelaunt weiter????
    Gruß, Torsten

  • wenn Du vom Verkäufer noch was willst solltest du langsam mal einen Gutachter einschalten, der a) den Pfusch dokumentiert und b) die Kosten eine sachgerechten Reparatur ermittelt


    Gutachter kosten Geld und ob das ganze Erfolg hat ist unsicher


    Evtl. kommst Du billiger weg wenn Du das Gutachtergeld gleich in eine ordentlich Reparatur steckst.


    mfg
    Arne