Achtung an alle mit Saisonkennzeichen

  • Hallo!


    Ich musste gerade eine ärgerliche Erfahrung machen.


    Am Ende letzten Jahres suchte ich für meine PKW eine günstigere Versicherung.


    Bei so alten Fahrzeugen ist es bei den meisten Versicherungen noch nichtmal möglich Teilkasko abzuschließen.


    Ich war Froh eine Versicherung zu finden, welche sogar Vollkasko anbietet, und das zu einem günstigeren Kurs, wie andere nur Teilkasko.


    Bei den ganzjährigen PKW bzw. dem gerade sich innerhalb der Saison befindlichen ging alles reibungslos.


    Jedoch bei meinem Cabrio wurde als Vertragsbeginn der 01.05.2014 angenommen da dort der Saisonzeitraum beginnt.


    In Deutschland ist es normalerweise so, das das Versicherungsjahr am 01.01. beginnt.


    Die alte Versicherung wurde von mir gekündigt und von der neuen Versicherung die EVB Nummernübermittlung bestätigt. Das war Ende November 2013.


    Am 14.02.2014 erhielt ich dann einen bösen Brief vom Strassenverkehramt: Zwangsabmeldung wenn nicht innerhalb von 3 Tagen ein Versicherungsnachweis erbracht wird.


    Die alte Vesicherung hatte mitgeteilt, das sie zum 01.01.2014 raus sind. Dummerweise hatte aber von der neuen Versicherung es keiner für nötig angesehen, den Ruhezeitraum auch schon zu Versichern. Jede Vesicherung schob die Schuld auf den anderen.


    Das ganze hat mich etliche Telefonate gekostet (die neue Versicherung war dann auch relativ schnell Bereit das zu übernehmen) und ich war kurz davor (Minuten), den Wagen selbst abzumelden um die horrenden Gebühren und eventuelle Strafe seitens Strassenverkehrsamt zu umgehen. Die Nummerübermittlung geht nämlich in diesem Fall nur noch automatisch (Ü-EVB).


    Jetzt bin ich mit einem blauen Auge davon gekommen, denn ich musste nur den die Gebühren von ca. 13€ für den ersten Bescheid bezahlen.


    Also merke: Manche Versicherungen arbeiten nach UK-Recht, dann ist sowas eh vorprogrammiert, da die Versicherungszeiträume anders sein können, das war hier nicht der Fall.


    Besser im Ruhezeitraum der Saison keinen Versicherungswechsel machen.


    Gruß Andreas

  • Entweder ich steh auf dem Schlauch oder kann nicht mehr denken. Wenn du ein Saisonkennzeichen hast, darfst du doch sowieso nicht fahren. Weshalb zickt dann das Straßenverkehrsamt schon zum Februar rum? Die Teilkasko dürfte denen ja egal sein, die überprüfen nur die Haftpflicht. Muss bei einem Saisonkennzeichen die Versicherung ganzjährig nachgewiesen werden? Weshalb?
    Ich melde immer an, was ich gerade fahren will, das freut die Gemeinde wegen der An-und Abmeldegebühren und ärgert den Staat wegen entgangener KFZ-Steuern. Der Versicherung ist es wurscht, die müssen halt mehr rechnen, was aber eh automatisiert ist. Man kann halt immer nur ein KFZ fahren und da es in Deutschland kein sinnvolles Wechselkennzeichen gibt, gibt es eben mehr Verwaltung.
    Grüße
    Claudius

  • Im Ruhefall darf der Wagen gart nicht bewegt werden, wie soll denn da dann ein Unfall passieren?
    auf öffentlichem Grund darf er ja auch nicht halten bzw parken also, falls es eine tiefgarage wäre mitr zig anderen und der fährt dich an, muss der verursacher eine Haftpflicht haben da deine ja erst mit der Saison beginnt.
    Ergo hat man dir etwas weismachen wollen was nicht stimmt.
    Mit einem nicht angemeldeten Wagen darf man ja nicht fahren...aber naja...
    Übrigens ist das rein technisch gesehen die Schuld deiner Vorversicherung, da deine neue erst zum 1.5. dei meldung ans Amt gemacht hätte.
    Die haben das wie so oft mit der normalen Versicherung verwechselt...Stoiber sei dank :D

    Heute Morgen gab es Kaffee mit RedBull statt Wasser. Nach 10 Min. auf der Autobahn fiel mir auf das ich mein Auto vergessen habe. :patsch:

  • von meinem Strassenverkehrsamt bezüglich Saisonkennzeichen:


    B. Was ist bei einem Saisonkennzeichen zu beachten?
    1. Änderung Gültigkeitszeitraum
    Der Gültigkeitszeitraum kann gebührenpflichtig nach Vorlage des Fahrzeugbriefes, des Fahrzeugscheines, des Versicherungsnachweises (Versicherungsbestätigung) sowie des amtlichen Kennzeichens geändert werden.
    2. Besonderheiten
    Das Fahrzeug gilt im Ruhezeitraum als zugelassen. Ruhezeitraum ist der Zeitraum, der auf dem amtlichen Kennzeichen und Fahrzeugschein nicht eingeschlossen ist. Während dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden.
    3. Abstellen im Ruhezeitraum
    Im Ruhezeitraum darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.
    4. TÜV und AU (Haupt- und Abgasuntersuchung)
    Wenn die Gültigkeit der Untersuchungen im Ruhezeitraum abgelaufen ist, müssen diese im ersten Monat des Gültigkeitszeitraumes (inkl. evtl. Nachprüfungen) nachgeholt werden.
    5. Verkauf des Fahrzeugs (Überlassung, Schenkung)
    Die Veräußerungsanzeige (auch im Ruhezeitraum) ist gem. § 27 (3) StVZO zwingend erforderlich. Der letzte eingetragene Fahrzeughalter ist verantwortlich. Sicherer ist eine Stillegung vor Übergabe des Fahrzeuges.
    6. Versicherung
    Die Versicherung muss nahtlos bestehen. Geht der Zulassungsstelle eine Anzeige über die Aufhebung des Versicherungsschutzes ein, so muss diese auch im Ruhezeitraum unverzüglich eine Anordnung zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchführen. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Fahrzeughalter zu tragen.
    7. Vorschriften
    Bei Fahrzeugen mit zugeteiltem Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich alle Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die auf das normale amtliche Kennzeichen anzuwenden sind.


    War für mich auch unlogisch mit Haftpflichtversicherung während Ruhezeitraum, ist wohl sture deutsche Bürokratie.
    Der Dumme ist wie immer der Endverbraucher, da man auch nicht alles wissen kann.


    Wie dämlich unsere Gesetzgebung ist sieht man halt auch am Wechselkennzeichen. Erst habe ich mich gefreut, da ich ja immer nur ein Auto fahren kann, dann erfährt man die Details und muß feststellen, das aufwändig mit Steuergeldverschwendung und politischer Raffgier erzeugte Wechselkennzeichenbürokratie einem keinen Nutzen bringt, da man finanziell wesentlich schlechter da steht.
    Es wäre alles so einfach gewesen, wenn man es genauso wie in der Schweiz schon seit Jahren üblich kopiert hätte.
    Aber Nein die Raffgier siegt und letztlich zahlen alle drauf, da natürlich sich keiner abzocken lassen will und es deswegen auch kaum Nutzer gibt.


    Gruß Andreas

  • War für mich auch unlogisch mit Haftpflichtversicherung während Ruhezeitraum, ist wohl sture deutsche Bürokratie.
    Der Dumme ist wie immer der Endverbraucher, da man auch nicht alles wissen kann.



    Gruß Andreas


    Na ja das ist für den Fall das Dein Auto vom Hof auf die Strasse rollt und dort einen Unfall verursacht. Hört sich dämlich an und ist sicher Praxisfremd aber was will man machen.


    Ein Wechselkennzeichen mit vernünfitgen Konditionen wäre die einzig denkbare Lösung aber da haben Bund und Lobbies einiges dagegen .


    Mfg
    Arne

  • Mag die ollen Saisonkennzeichen eh ned. Sieht irgendwie nach Vorwärteinparker aus. Ausserdem fahre ich meine Autos wann ich Bock habe und ned wenns der Kalender vorgibt.


    :weinen2


    Wenn ich einmal soviel Geld hätte wie du,würde ich meinen V 230,meine 3 Limos, und meine 2 Cabrios auch das ganze Jahr angemeldet lassen,aber leider habe ich nicht so viel Geld wie du !


    Zum Thema " Vorwärts- Einparker ", habe hier 2 Fahrzeuge stehen, bereit zum Rückwärts einparken, einen 40 Tonnen Sattel-Auflieger-,und einen 40 Tonnen Gliederzug,wenn du Lust und Zeit hast, kannst du dich ja mal bei mir melden !


    Gruß :driving

  • Glaube du hast mich völlig missverstanden.
    Ich fahre meine Autos wann ich will, das heisst auch ich melde sie an wann ich will.
    Zum 40 Tonner: Ich bin der Bergungsdiest, wenn Du nichtmehr kannst oder die Fuhre im Acker liegt. Actros 4X4 Unterfahrer Dollyachse Radlader und Ersatzfahrzeug inkl Strassenreinigung aus einer Hand.

  • Zum 40 Tonner: Ich bin der Bergungsdiest, wenn Du nichtmehr kannst oder die Fuhre im Acker liegt. Actros 4X4 Unterfahrer Dollyachse Radlader und Ersatzfahrzeug inkl Strassenreinigung aus einer Hand.


    :weinen2


    Das ist keine Antwort auf mein Angebot !


    Gruß :driving

  • Den Gliederzug hängen wir ab. Aber den Sattel inkl Zugmaschine schieb ich hin wo du möchtest, wenn physikalisch möglich, inks 4 Achser vorne dran auch nachts ohne Einweiser.


    O.K. Ich gebe Auf !


    Habe mal einige deiner Antworten heute im Forum gelesen, z.b. " Wenns des ned wert ist gibts im Baumarkt ja noch Spaxe ", und bin zu der Einsicht gekommen, du bist besser als Ich.


    Du bist wahrscheinlich so ein Genie, das Voltaire schon beschrieben hat !


    Gruß :driving