Hallo!
Ich musste gerade eine ärgerliche Erfahrung machen.
Am Ende letzten Jahres suchte ich für meine PKW eine günstigere Versicherung.
Bei so alten Fahrzeugen ist es bei den meisten Versicherungen noch nichtmal möglich Teilkasko abzuschließen.
Ich war Froh eine Versicherung zu finden, welche sogar Vollkasko anbietet, und das zu einem günstigeren Kurs, wie andere nur Teilkasko.
Bei den ganzjährigen PKW bzw. dem gerade sich innerhalb der Saison befindlichen ging alles reibungslos.
Jedoch bei meinem Cabrio wurde als Vertragsbeginn der 01.05.2014 angenommen da dort der Saisonzeitraum beginnt.
In Deutschland ist es normalerweise so, das das Versicherungsjahr am 01.01. beginnt.
Die alte Versicherung wurde von mir gekündigt und von der neuen Versicherung die EVB Nummernübermittlung bestätigt. Das war Ende November 2013.
Am 14.02.2014 erhielt ich dann einen bösen Brief vom Strassenverkehramt: Zwangsabmeldung wenn nicht innerhalb von 3 Tagen ein Versicherungsnachweis erbracht wird.
Die alte Vesicherung hatte mitgeteilt, das sie zum 01.01.2014 raus sind. Dummerweise hatte aber von der neuen Versicherung es keiner für nötig angesehen, den Ruhezeitraum auch schon zu Versichern. Jede Vesicherung schob die Schuld auf den anderen.
Das ganze hat mich etliche Telefonate gekostet (die neue Versicherung war dann auch relativ schnell Bereit das zu übernehmen) und ich war kurz davor (Minuten), den Wagen selbst abzumelden um die horrenden Gebühren und eventuelle Strafe seitens Strassenverkehrsamt zu umgehen. Die Nummerübermittlung geht nämlich in diesem Fall nur noch automatisch (Ü-EVB).
Jetzt bin ich mit einem blauen Auge davon gekommen, denn ich musste nur den die Gebühren von ca. 13€ für den ersten Bescheid bezahlen.
Also merke: Manche Versicherungen arbeiten nach UK-Recht, dann ist sowas eh vorprogrammiert, da die Versicherungszeiträume anders sein können, das war hier nicht der Fall.
Besser im Ruhezeitraum der Saison keinen Versicherungswechsel machen.
Gruß Andreas