Frage Unfall 230E Limo BJ86, fairer Wiederbeschaffungswert laut Gutachter?

  • Hallo zusammen,


    leider ist jemand in meinen diamantblauen 230er hinten links reingefahren. Der Wagen ist BJ 04/86, 5-Gang Handschalter, ca. 250tkm, hat schöne Extras wie Schiebedach, nachgerüstete Klimaanlage, Wurm-Kat, d.h. grüne Plakette, AHK, TÜV bis 04/16, Alljahresreifen 5 mm vorne und 7mm hinten, ist auch laut Gutachter in einem durchschnittlichen bis gutem Erhaltungszustand. Er war bis dato absolut alltagstauglich, so waren wir gerade Anfang September mit dem Wagen an der franz. Atlantikküste, 2500km ohne jede Probleme..


    Der Wagen ist nun seit 14 Jahre in meiner Hand, ich habe diesen immer technisch und auch optisch gepflegt, so z.B. letztes Jahr die Türverkleidungen durch MOPF-ige ersetzt, die durchgescheuerte Wange am Fahrersitz durch einen Auto-Sattler nähen lassen und vieles mehr. Motor verbraucht kein Öl, Schaltgestänge wurde dieses Jahr überholt, zusätzlich im Frühjahr Keilrippenriemen und eine Spannrolle erneuert, regelmäßige Ölwechsel mit Filter durchgeführt, alles tut, wie es soll. Optische Mängel sind Risse im Armaturenbrett und leichte Kratzer an den vorderen Kotflügeln, aber keinen sichtbaren Rost!


    Leider ist es wie zu erwarten laut Gutachter doch ein wirtschaftlicher Totalschaden. Er ist fahrbereit, da der Kofferraumdeckel nicht zugeht und die hinteren linken Leuchten kaputt sind, wohl nicht verkehrstüchtig.


    Meine Fragen:


    1. Laut Gutachter beträgt der Wiederbeschaffungswert 2600€. Ist das aus Eurer Sicht fair?


    2. Gibt es jemanden hier, welcher Interesse an dem Wagen hat? Ich habe leider nicht die Zeit und die Kenntnisse, diesen zu reparieren. Ich will hier nicht den letzten € rausschlagen, wenn hier ein Liebhaber, welcher den Wagen wieder herrichtet oder Teile brauchen kann, dann gerne melden!


    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, der Wagen steht in Karlsruhe und kann jederzeit besichtigt und probegefahren werden,


    Danke und viele Grüße,


    Martin

  • moin Martin


    das sind leider die aktuellen Preise, die die Versicherung zahlt, der Restwert des Fahrzeugs liegt bei max 300 €.
    Reparieren lohnt sich auch nicht für Liebhaber
    Du stehst dir besser dabei, wenn du die Zeit und Möglichkeit hättest, Blechteile und Motor/Getriebe einzeln zu verkaufen

  • Moin ich sehe es genauso der Wiederbeschaffungswert kommt schon hin, ( leider) aber das Bj, lässt sich nicht weg Diskutieren.


    Und auch die Kilometer sind nun mal da. Also Schlachtfest eröffnen und versuchen das grösstmögliche noch raus zu holen, den richten ist für das Bj. zu aufwändig. Es sei den es findet sich ein sehr grosser Fraek der viel zeit hat und genügend Platz.



    Jörg

    Alles ist Unmöglich, bis es einer macht


    Und für Geld kann man fast alles möglich machen. Nur wer hat welches

  • anscheinend sind die gleichlautenden aussagen bei motortalk nicht zur zufriedenheit ausgefallen. ;)


    sei einfach froh über die 2,6, hätte auch locker weniger sein können. mehr wäre es nur, wenn du jede rechnung der letzen jahre aufgehoben und jedes werken am auto dokumentiert hättest, und der wagen über ne besondere ausstattung sowie einen besonderen zustand verfügt hätte. das ganze am besten noch mit nem aktuellen gutachten garniert. sonst ist das einfach ein nicht mehr originaler ge- und verbrauchtwagen, zumindest noch die nächsten jahre. wir hätten alle gerne mehr für unsere alten karren und verdient hätten es einige...


    reparatur wird da nur mit selberschrauben wirtschaftlich möglich. also einmal autoscout, mobile und diverse forensuchen angeworfen und hinein ins suchen nach nem ersatz, wenn das herz so nach nem 124 geifert.

  • Das lässt sich doch richten. Wer spricht denn da gleich von schlachten. Uli hätt des mit der blossen Faust hingedengelt. Das Bj ist doch eher positiv. Mopf 0 mit gut bis durchschnittlich begutachtet. Mit wenig Aufwand hat das Auto das wieder. Leider hab ich nicht viel Zeit und Platz.

    Wenn eine Sache einmal genetisch versaut ist, kann man durch Prügel allein nichts mehr korrigieren. (Gerhard Polt)
    Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht. (lt.Georg Schramm ein Spruch von Papst Gregor dem Großen 6.-7.Jhdrt)
    Gruß Martin

  • Vielleicht gibt dir das ein wenig Mut:


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    Grüße Chris

  • Moin


    Die Frage ist ja nicht ob man so einen Schaden "technisch" richten kann oder nicht sondern ob man es sich leisten kann!
    In Deutschland mit Rechnung nicht ausser man versenkt da deutlich mehr Geld als der Wagen wert ist! Das ist dann aber Liebhaberei !!!


    Tschüss

  • Hallo zusammen,


    danke für Eure Meinungen und die Beratung. Ich werde den Wagen nicht mehr herrichten lassen, auch vor dem Hintergrund, dass wir wegen unseres Nachwuchses (9 Monate alt) eigentlich einen Kombi benötigen.


    Ich werde den Wagen inserieren und hoffe, dass sich jemand findet, der damit noch etwas anfangen kann. Ich will den Wagen halt nicht einfach zum Verwerter geben, obwohl das bestimmt das einfachste wäre. Ich will auch nicht mehr rausschlagen, wie die potentielle Summe vom Verwerter, es ist halt eine gewisse sentimentale Sache ...


    Viele Grüße,


    Martin

  • Ich kenne das Prozedere folgendermaßen: Du hättest gerne die 2.600,- von der gegnerischen Versicherung. Diese schreibt Deinen Unfallwagen bundesweit aus. Dann bieten die (meistens) Händler. Das dauert ein paar Tage. Das Höchstgebot erhält den Zuschlag. Diesen Restwert bekommst Du vom Händler. Die Versicherung zieht diesen Betrag von den 2.600.- ab. Wenn ich nicht irre wird dann nochmal die Mehrwertsteuer abgezogen, so das Du im Endeffekt nicht auf die 2.600,- kommst.
    Wenn Du den Wagen behältst oder selbst verkaufen möchtest bekommst Du nur 2.600,- minus Händlergebot minus MwSt.
    Wobei ich mit der abgezogenen MwSt nicht ganz sicher bin, aber irgend so ein Haken war da. Kannst ja mal Deinen Versicherungsagenten fragen.

  • Ich kenne das Prozedere folgendermaßen: Du hättest gerne die 2.600,- von der gegnerischen Versicherung. Diese schreibt Deinen Unfallwagen bundesweit aus. Dann bieten die (meistens) Händler. Das dauert ein paar Tage. Das Höchstgebot erhält den Zuschlag. Diesen Restwert bekommst Du vom Händler. Die Versicherung zieht diesen Betrag von den 2.600.- ab. Wenn ich nicht irre wird dann nochmal die Mehrwertsteuer abgezogen, so das Du im Endeffekt nicht auf die 2.600,- kommst.
    Wenn Du den Wagen behältst oder selbst verkaufen möchtest bekommst Du nur 2.600,- minus Händlergebot minus MwSt.
    Wobei ich mit der abgezogenen MwSt nicht ganz sicher bin, aber irgend so ein Haken war da. Kannst ja mal Deinen Versicherungsagenten fragen.


    Moin,


    leider völlig korrekt, habe selber die Erfahrung vor 10 Monaten machen dürfen. Von den 2600,- zieht Dir die Versicherung den Restwert ab, meist das aus dem max. Angebot eines gewerblichen Aufkäufers, und die MwSt., wenn Du dir keine neues Auto, für den Rest oder mehr kaufst. Und unbedingt den Kaufvertrag sauber ausfüllen, sonst ziehen die das gerne noch weiter in die Länge. Der Stress mit der Abwicklung bleib auch bei Dir hängen X( .

    Viele Grüße


    Afu


    Auf dem Baum das sitzt ein Specht, der Baum ist hoch, dem Specht ist schlecht.

  • Hallo,


    ich würde mich da nicht so abspeisen lassen, es geht immer was!


    Ich hatte vor einem guten Jahr auch einen Hecktreffer, bei mir musste lediglich das Heckblech und der Stoßfänger ersetzt werden.
    Kosten laut meines Gutachters, hier schon knapp 3500€. Der hatte einen Wiederbeschaffungswert von 4000€ angesetzt.
    Wollte die gegnerische Versicherung natürlich nicht akzeptieren und schickte einen eigenen Gutachter, der "kam" auch auf 2600€, Zufall? Restwert 50€.
    Naja nach dem üblichen hin und her mit Anwalt etc. konnte ich den Wagen noch innerhalb der 130% Regel reparieren lassen (Die Schlussrechnung der Werkstatt war knapp 6€ unter der Grenze :thumbup: ). Am Ende ging es noch um eine nicht unerhebliche Summe für den Nutzungsausfall.


    Für die Reperatur bin ich in Vorleistung getreten, zwischen Unfalltag und Abschluss des Falls lagen etwa 9 Monate!


    Wie auch immer:


    1. Eigenen Anwalt beauftragen
    2. Eigenen Gutachter beauftragen
    3. Zeit und Nerven aufwenden


    Gruß

  • Man muss sogar glaubhaft machen den Wagen danach noch mindestens 6 Monate fahren zu wollen!


    Was ich deutlich machen wollte war, nicht gleich den Umstand hinzunehmen was der Versicherungsnah arbeitende Gutachter so feststellt.
    Ich nehme an das der TE keinen eigenen Gutachter, geschweige denn Anwalt beauftragt hat oder? Geht aus dem Text ja nicht hervor.


    Er war bis zuletzt ja noch in der Entscheidungsfindung.


    Gruß