Vordere rechte Hinterachsenaufnahme, Schadensbegutachtung...

  • Es ist ja nicht ganz ersichtlich was für ein Kauf(vertrag) da jetzt abgeschlossen wurde, aber je nachdem würde ich den Verkäufer nicht einfach so ziehen lassen. Einer ggfls. angebotenen Nachbesserung seinerseits würde ich nicht viel Vertrauen schenken, aber vielleicht wäre es ja möglich ihm den einen oder anderen Hunni noch aus dem Kreuz zu leihern...
    Grüße
    Jörn

  • Mußt halt schweißen, was willst bei den alten Karren anders erwarten. Die 124er sind alte Kisten, an denen immer irgendwas ist. Die Hinterachsaufnahme ist jetzt nicht sooo tragisch. Sieht eh noch reperabel aus. Achse ausbauen ist eine Ermessenssache. Es geht da mehr um die Wärmeentwicklung beim Schweißen. Man muß halt aufpassen. Ist aber lösbar. :)

  • Ich würde die Kiste umfassend checken jetzt. Vordere Längsträger, A-Säulen, vorder Federaufnahmen, Frontscheibenrahmen, Radkästen


    Es wird leider immer nur von Kotflügeln und WHA geredet beim 124 - auch in der Presse... das ist aber vergleichsweise kalter Kaffee.


    Mfg
    Arne

  • Moin


    Vollkommen Korrekt!


    Als ich vor über 10 Jahren meinen ersten W124 kaufte war das Hinterachs Problem nur bei Taxen und Fahrzeugen mit extrem vielen KM ein Thema!
    Aber über die Jahre, wenn man das Thema Rost im Netz verfolgt holt die Zeit den W124 ein und mittlerweile sind so gut wie die meisten mehr oder weniger an diversen Stellen an-, ver-, und durch gerostet.


    Einen Rostarmen zu finden dürfte schon wie ein sechser im Lotto sein.


    Tschüss

  • So isses.


    Als ich mein QP im Jahre 2003 kaufte, war das Auto gerade so 10 Jahre alt. Und damals gabs es schon die eine oder andere kleine Stelle unter den Sacco's. Das war einst ein riesen Schock, galt doch der 124er als feste, unzerstörbare Burg. Vor allem, weil die 210er reihenweise in die Presse wanderten und MB die Dinger im großen Stil, beim Kauf eines 211er, zurücknahm.


    Seit damals bekämpfe ich den Rost am Auto. Bisher hab ich die Schlacht für mich entscheiden können..... Inzwischen ist die Kiste ein Fetteimer.

    ______________________________
    124.052 mit 104.992 in 481 (06-09)
    E39 Touring Individual mit M54B30
    E83 X-Drive mit M54B30

    Einmal editiert, zuletzt von satanic ()

  • Das ist Alltag, selbst bei als top und supergepflegt angepriesenen 124ern.
    Da kannste auch 6 Mille ausgeben und hast die gleichen Probleme.
    Hier hilft einfach nur Gucken.

    Gruß


    Tobi
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    Verbrauch meines 300 D (Automatik):


    Dezember 2018: Verschenke defektes Zweimassenschwungrad für 300 D OM603 zum Überholen. Bei Interesse PN.

  • Wenn der Verkäufer den Wagen als rostfrei verkauft, und die Kiste dann solche Rostschäden hat, würde ich mich auch mal an den Verkäufer wenden.
    Mindestens 2-3 Hunnis Preisnachlass müssen drin sein!


    Es gibt in Deutschland Gesetze, an die sich Gewerbetreibende eben halten müssen. Auch Ali Bumbane ausm Hinterhof!

  • Moin W 124 Freunde,OK das mag sein,das mit den Gesetzen/Richtlinien/Vorschriften/Regeln und etc. Ist auch in Ordnung,und es sollte uns allen ein angenehmes Miteinander
    ermöglichen.Aaaaaaaaaaaaber.......!?
    Und dieses ist für die,die sich einen S 124 suchen/kaufen möchten: Schaut unter die Rückbank, wenn es da so aussieht dann fragen. Bei Limos/Coupés und Dachlosen kenne ich mich nicht so aus,respektiv,ich hab keine Ahnung wie da auf die Schnelle die Sitzbank ausgebaut werden kann.und nun dat <img src="http://up.picr.de/24248633yi.jpg" alt="24248633yi.jpg" title="24248633yi.jpg" style="font-size: 0.8em;" /> Mit freundlichen Grüßen Kombikisten

  • Moin Kombikisten,
    Klar gibt´s Gesetze, so meint ich das aber gar nicht. Wenn der Typ mit "kein Rost" inseriert, kann man ja immerhin mal hin fahren und sagen "guckst du hier, wollen wir uns die Repa irgendwie teilen" o.ä. Egal ob der jetzt Ali Bumbane, Oleg Olschewski oder Max Mustermann heißt...
    Grüße
    Jörn

  • Moin Jörno, verstehe mich da nicht falsch. Sicherlich kann fra/man zurück gehen und eine Reklamation geltend machen. Dafür haben wir ja eben auch die "Richtlinien" (Gesetze), irgendeiner wird Magenrummeln bekommen. Streit ist unangenehm.
    Wenn das Objekt/Sache als mängelfrei inseriert wird,man/fra dort am Objekt doch einen gravierenden Mangel entdeckt,ist Verhandeln/ Gespräch angesagt. Da kann sich geeinigt werden,oder nicht. Hat fra/man das Objekt erworben und stellt nach dem Erwerb und Inbesitznahme des Objektes einen Mangel fest, beschweren/reklamieren.
    Max Mustermann ist auf Malle,Oleg Olciewski im Outback und Ali Bumbane in Brighton und der Mangelrüger bekommt Magenschmerzen.


    Selbstverständlich darf der Käufer den Preis verhandeln. Wenn der Verkäufer nicht möchte,dann nicht. Sagt der Verkäufer: Wille nix nachlasse/ teile dann kann fra/man nur vom Hofe eile :bandit: .
    Völlig singgelöst grüßt Kombikisten

  • Mahlzeit W 124 Freunde, dafür muß vorher natürlich der Teppich entfernt werden. Das geht aber nicht mal eben auf die Schnelle und ein Verkäufer würde es auch nicht zulassen da den Teppich zu entfernen.
    Mit freundlichen Grüßen Kombikisten


  • Verbraucher. Es liegt ein Mangel vor, das Auto ist nicht verkehrssicher. Ich geh nächste Woche zu ihm, setz ihm eine Frist zur Nachbesserung. Wenn er es nicht macht, lass ich es reparieren und klag die Kosten notfalls ein.

    Wurde der PKW mit gültiger HU und ohne Mängelbericht verkauft?
    Dann erstmal hingehen und reden. Wenn das nicht zum gewünschten Ergebnis führt, dann auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständigen mit der Beweissicherung des Schadens beauftragen. Weil wenn repariert ist hast Du keinen Beweis für den Schadenumfang. (Der sagt zB vor Gericht diese Foto sind nicht von seinem verkauften Auto). Wer als Unternehmer einen PKW mit diesem ersichtlichen Mangel verkauft hat es faustdick hinter den Ohren. Rufe doch mal den Vorbesitzer an und frage ihn zu dem Schaden. Vielleicht bestätigt er den Schaden und hat ihn deswegen an den Händler verkauft. Dann kann sich der Händler nicht auf Unwissenheit berufen.


    BG Werner

  • Hallo,


    Ich hab mit ihm gesprochen und er will es beheben. So ganz traue ich ihm nicht aber ohne ihm die Möglichkeit der nacherfüllung zu geben hab ich eh keinen Anspruch. Er hatte in der Anzeige geschrieben "kein Rost". Das ist juristisch einen beschaffenheitsvereinbarung und damit liegt ein mangel vor. Mal sehn wie es sich entwickelt.


    BG

  • Hmm ja,
    natürlich muß er Gelegenheit zum Nachbessern haben. Aber wie Du schon sagst, so ganz traust Du ihm nicht. Das meint ich ja auch. Der ist warscheinlich genervt und der Kram geht von seinem Gewinn ab, wär cool wenn Du ihm ein bischen auf die Finger schauen könntest, bevor er alles mit UBS zu geschmiert hat. Mal abgesehen von dem ganzen rechtlichen Kram wär´s natürlich schöner, man redet miteinander und er tut so 3,4 o.500 Tacken raus und man geht zum Schrauber seines Vertrauens...
    Grüße
    Jörn

  • Hi Jörn,


    ja das wäre gut dabei zu sein aber ich denke dass es nicht klappen wird. Ich werde den UBS abkratzen und alles kontrollieren. Wenns dann nicht einigermaßen in Ordnung ist wäre die Nachbesserung gescheitert und ich könnte die dann entstehenden Kosten einfordern. Aber ich habe keine Lust nocjmal 400 eur in die Hand zu nehmen obwohl er es machen müsste. Hab mir die Aufnahme nochmal genau angeschaut gestern und es betrifft tatsächlich mur das fordere Blech. Rundherum ist alles in Ordnung.


    Ich bin gespannt...

  • Da war der UBS intakt, nicht lose oder verfärbt. Ich hab ihn dann so belassen und hoffe drunter ist alles ok. Auch mit leichtem Hämmern und Stochern mit dem Schraubendreher konnte ich nichts in Richtung Durchrostung feststellen...